Ein Geschädigter bewegt sich grds. im Rahmen der ihm von § 249 BGB vorgegebenen Obliegenheit zur wirtschaftlichen Schadensbehebung, wenn er das Unfallfahrzeug zum Restwert veräussert, welchen ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt festgestellt hat. Ein Geschädigter kann vom Schädiger nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem … Urteil des LG Düsseldorf vom 30.01.2016 – Rechte und Verpflichtungen eines Unfallgeschädigten gegenüber der Haftpflichtversicherung weiterlesen
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